Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der Kumeta GmbH für Infinity Jump Hamburg
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen derKumeta GmbH, handelnd unter der Marke „Infinity Jump Hamburg“, und ihren Kundenbeziehungsweise Besuchern.
Sie gelten insbesondere für:
● den Online-Kauf von Eintrittskarten,
● den Kauf von Eintrittskarten vor Ort,
● die Buchung von Spielzeiten,
● den Erwerb und die Einlösung von Gutscheinen,
● die Buchung von Geburtstagsfeiern,
● Gruppen-, Schul- und Firmenevents,
● Sonderveranstaltungen,
● die Nutzung der Spiel-, Aufenthalts- und sonstigen Betriebsbereiche von Infinity
Jump Hamburg.
1.2 Ergänzend gelten die jeweils aktuelle Hausordnung, die Sicherheits- und Nutzungshinweise sowie besondere Bedingungen, die bei einer konkreten Buchungangezeigt oder vereinbart werden.
1.3 Mit dem Abschluss einer Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnisgenommen und akzeptiert zu haben.
1.4 Besucher sind verpflichtet, die Hausordnung, die Sicherheitshinweise und die Anweisungen des Personals zu beachten.
2. Betreiber und Vertragspartner
Vertragspartner ist:
Kumeta GmbH
Beerenstraße 55
14163 Berlin
DeutschlandHandelsregister: HRB 241407 B
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Betriebsstätte:
Infinity Jump Hamburg
Kieler Straße 342
22525 Hamburg
Telefon: +49 40 32849238
E-Mail: info@infinityjump.de
Website: www.infinityjump.de
3. Vertragsabschluss
3.1 Eintrittskarten und Veranstaltungen können insbesondere über die Website, daseingesetzte Buchungssystem oder direkt vor Ort gebucht werden.
3.2 Die Darstellung von Tickets, Terminen und sonstigen Leistungen auf der Website stelltnoch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
3.3 Bei einer Online-Buchung gibt der Kunde durch Anklicken des abschließendenBestellbuttons, beispielsweise „Zahlungspflichtig buchen“, einverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3.4 Der Vertrag kommt zustande, sobald Infinity Jump die Buchung bestätigt oder eineZahlungsbestätigung beziehungsweise ein Ticket an den Kunden übermittelt.
3.5 Bei einem Kauf vor Ort kommt der Vertrag mit der Zahlung und Ausgabe des Ticketszustande.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zumachen. Fehler in den Buchungsdaten sind Infinity Jump unverzüglich mitzuteilen.
3.7 Bei Buchungen für mehrere Personen handelt der buchende Kunde alsverantwortlicher Ansprechpartner. Er ist verpflichtet, alle Teilnehmer über diese AGB, die Hausordnung unddie Sicherheitsregeln zu informieren.
4. Preise und zusätzliche Kosten
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website, im Buchungssystem oder vor Ort angegebenen Preise.
4.2 Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.3 Sonderpreise, Rabatte, Gutscheincodes und Aktionsangebote gelten ausschließlichinnerhalb des jeweils angegebenen Zeitraums und unter den dort genannten Bedingungen.4.4 Mehrere Rabatte oder Aktionen können nicht miteinander kombiniert werden, sofernnicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.5 Für die Nutzung der Spiel- und Aktionsbereiche sind spezielle Infinity Jump Sicherheitssocken erforderlich.
4.6 Die Sicherheitssocken sind nicht im Eintrittspreis enthalten und müssen zusätzlicherworben werden, sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4.7 Der Preis der Sicherheitssocken wird vor dem Kauf beziehungsweise vor Ort gesondertausgewiesen.
5. Zahlungsarten
5.1 Die Zahlung kann mit den im jeweiligen Buchungsprozess oder vor Ort angebotenen Zahlungsmitteln erfolgen.
Hierzu können insbesondere gehören:
● Kreditkarte,
● Debitkarte,
● SumUp,
● Barzahlung,
● sonstige im Buchungsprozess oder vor Ort tatsächlich angebotene Zahlungsarten.
5.2 Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsart.
5.3 Bei einer Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise.
5.4 Eine Buchung kann von Infinity Jump aufgehoben werden, wenn eine Zahlung nichterfolgreich durchgeführt, zurückgebucht oder nicht fristgerecht geleistet wurde.
6. Eintrittskarten und Gültigkeit
6.1 Ein Ticket berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Eintritt an dem gebuchten Tag undinnerhalb des gebuchten Zeitfensters.
6.2 Tickets können digital oder in Papierform vorgelegt werden.
6.3 Das Ticket muss beim Einlass vollständig und lesbar vorgezeigt werden können.
6.4 Ein Ticket verliert nach Ablauf des gebuchten Termins beziehungsweise Zeitfenstersseine Gültigkeit.
6.5 Eine mehrfache Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe eines bereits eingelösten Tickets ist nicht zulässig.6.6 Infinity Jump ist berechtigt, Tickets bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder unberechtigte Vervielfältigung zu sperren.
6.7 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets, Gutscheinen, Freikartenoder Aktionskarten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Infinity Jump nichtgestattet.
7. Ankunft und Verspätung
7.1 Besucher sollen rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Zeitfensters eintreffen, damit Anmeldung, Sicherheitseinweisung und Vorbereitung durchgeführt werden können.
7.2 Die gebuchte Spielzeit beginnt grundsätzlich zu der in der Buchungsbestätigungangegebenen Uhrzeit.
7.3 Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung, Verschiebungoder anteilige Erstattung der gebuchten Spielzeit.
7.4 Infinity Jump kann eine verspätete Teilnahme ablehnen, wenn dadurch der Betriebsablauf, die Sicherheit oder nachfolgende Buchungen beeinträchtigt würden.
8. Umbuchung und Stornierung von Standardtickets
8.1 Tickets für einen festgelegten Termin oder Zeitraum sind grundsätzlich von Rückgabeund Stornierung ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.
8.2 Eine Umbuchung kann bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Terminsangefragt werden.
8.3 Umbuchungen erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit und auf Kulanz. Ein Anspruchauf Umbuchung besteht nicht.
8.4 Umbuchungsanfragen sind per E-Mail an info@infinityjump.de zu richten.
8.5 Etwaige Preisunterschiede für den neuen Termin sind vom Kunden zu tragen. Eine Erstattung bei einem niedrigeren Preis des neuen Termins erfolgt nur, wenn diesausdrücklich vereinbart wurde.
8.6 Krankheit, persönliche Terminprobleme, Verkehrsbehinderungen, Wetterbedingungenoder eine verspätete Anreise begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung.
8.7 Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, insbesondere wenn Infinity Jump eine gebuchte Leistung zu vertreten hat und keine zumutbare Ersatzleistung anbietet.
9. Geburtstagsfeiern, Gruppen-, Schul- und
Firmenevents9.1 Für Geburtstagsfeiern, Gruppenveranstaltungen, Schulausflüge, Firmenevents und vergleichbare Buchungen gelten ergänzend die Angaben in der Buchungsbestätigung beziehungsweise in einem individuellen Angebot.
9.2 Die bei der Buchung angegebene Teilnehmerzahl dient als Grundlage für die Planung und Preisberechnung.
9.3 Änderungen der Teilnehmerzahl müssen Infinity Jump spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden.
9.4 Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Ablauf dieser Frist berechtigt grundsätzlich nicht zur Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises.
9.5 Nicht erschienene Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
9.6 Zusätzliche Teilnehmer können nur zugelassen werden, wenn ausreichende Kapazitäten vorhanden sind und die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden können. Für zusätzliche Teilnehmer fallen die jeweils gültigen Preise an.
9.7 Bei individuell vereinbarten Veranstaltungen gelten die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen.
9.8 Der buchende Kunde beziehungsweise der verantwortliche Gruppenleiter ist verpflichtet,alle Teilnehmer über die Hausordnung und die Sicherheitsregeln zu informieren.
9.9 Bei Schulklassen, Kindergruppen oder vergleichbaren Veranstaltungen verbleibt die gesetzliche Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern, Lehrkräften, Betreuern oder sonstigen verantwortlichen Begleitpersonen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9.10 Die Mitarbeiter von Infinity Jump erklären die Spielregeln und überwachen den ordnungsgemäßen Betrieb. Hierdurch wird grundsätzlich keine vollständige persönliche Betreuung oder Übernahme der gesetzlichen Aufsichtspflicht begründet.
10. Gutscheine
10.1 Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
10.2 Abweichende Gültigkeitsfristen können für unentgeltliche Aktionsgutscheine, Freikarten, Gewinnspielpreise oder zeitlich begrenzte Sonderaktionen gelten, sofern die jeweilige Frist klar angegeben wurde.
10.3 Gutscheine sind übertragbar, soweit sie nicht ausdrücklich auf eine bestimmte Person ausgestellt wurden.
10.4 Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.10.5 Bei Verlust eines Gutscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz.
10.6 Dies gilt nicht, wenn der Gutschein eindeutig identifiziert, noch nicht eingelöst und technisch gesperrt werden kann. Infinity Jump kann in diesem Fall nach Prüfung einen Ersatz ausstellen.
10.7 Reicht der Gutscheinwert für die gewünschte Leistung nicht aus, ist der Differenzbetrag zu zahlen.
11. Sicherheitssocken
11.1 Die Nutzung sämtlicher Spiel- und Aktionsbereiche ist ausschließlich mit den von Infinity Jump vorgeschriebenen und angebotenen Sicherheitssocken zulässig.
11.2 Sicherheitssocken anderer Trampolinparks, Freizeitunternehmen, Sportstätten oder sonstiger Anbieter werden nicht akzeptiert, auch wenn sie über rutschhemmende Noppen oder eine vergleichbare Sohle verfügen.
11.3 Die Infinity Jump Sicherheitssocken müssen vor der ersten Nutzung zusätzlich zum Eintrittsticket erworben werden.
11.4 Bereits zuvor bei Infinity Jump erworbene Sicherheitssocken können erneut verwendet
werden, sofern sie:
● Originalsocken von Infinity Jump sind,
● sauber und unbeschädigt sind,
● ihre rutschhemmende Funktion nicht verloren haben und
● vom Personal als sicher eingestuft werden.
11.5 Das Personal ist berechtigt, ungeeignete, beschädigte, stark verschmutzte oder nicht eindeutig zuordenbare Socken zurückzuweisen.
11.6 Straßenschuhe, eigene gewöhnliche Socken, Barfußnutzung oder sonstiges ungeeignetes Schuhwerk sind in den Spiel- und Aktionsbereichen nicht zulässig.
11.7 Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht, wenn ein Besucher den notwendigen Kauf oder das Tragen der vorgeschriebenen Sicherheitssocken ablehnt.
12. Speisen und Getränke
12.1 Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.
12.2 Dies gilt insbesondere für Geburtstagsfeiern, Gruppenveranstaltungen,Schulveranstaltungen und Firmenevents.
12.3 Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Infinity Jump.12.4 Eine Ausnahme kann insbesondere bei medizinischen Erfordernissen,nachgewiesenen Allergien, Säuglingsnahrung oder individuell vereinbarten Veranstaltungen zugelassen werden.
12.5 Speisen und Getränke dürfen unabhängig von ihrer Herkunft nicht in die Spiel- und Aktionsbereiche mitgenommen oder dort verzehrt werden.
12.6 Im Gebäude erworbene Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.
12.7 Infinity Jump ist berechtigt, Besucher aufzufordern, mitgebrachte Speisen und Getränke aus der Anlage zu entfernen. Eine Aufbewahrung durch Infinity Jump erfolgt nicht.
13. Teilnahme von Minderjährigen
13.1 Minderjährige dürfen Infinity Jump nur unter Beachtung der veröffentlichten Alters-,Größen- und Begleitregelungen nutzen.
13.2 Eltern, Erziehungsberechtigte und verantwortliche Begleitpersonen sind verpflichtet, vor dem Besuch zu prüfen, ob die jeweilige Aktivität für das Kind geeignet ist.
13.3 Soweit keine ausdrückliche Betreuung durch Infinity Jump vereinbart wurde, verbleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, Erziehungsberechtigten beziehungsweise den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.
13.4 Begleitpersonen müssen sicherstellen, dass die von ihnen betreuten Minderjährigen:
● die Sicherheitsregeln verstehen,
● den Anweisungen des Personals folgen,
● andere Besucher nicht gefährden und
● nur für sie geeignete Bereiche nutzen.
13.5 Infinity Jump ist berechtigt, einen Alters- oder Identitätsnachweis zu verlangen, wenn Zweifel an der Einhaltung von Altersvorgaben bestehen.
13.6 Minderjährige können von der Nutzung ausgeschlossen werden, wenn eine erforderliche Begleitung oder Einwilligung fehlt.
14. Gesundheitliche Voraussetzungen
14.1 Die Nutzung der Spiel- und Aktionsbereiche erfordert je nach Aktivität körperliche Beweglichkeit, Gleichgewicht, Aufmerksamkeit und eine normale körperliche Belastbarkeit.
14.2 Jeder Besucher beziehungsweise bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtigter entscheidet eigenverantwortlich, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen.14.3 Personen mit Erkrankungen, Verletzungen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen sollen vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen, wenn Zweifel an ihrer Belastbarkeit bestehen.
14.4 Besondere Vorsicht ist insbesondere geboten bei:
● Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
● Epilepsie oder Krampfanfällen,
● Gleichgewichts- oder Orientierungsstörungen,
● erheblichen Rücken-, Gelenk- oder Wirbelsäulenproblemen,
● kürzlich erfolgten Operationen,
● akuten Verletzungen,
● Schwangerschaft,
● Seh- oder Wahrnehmungseinschränkungen,
● sonstigen Erkrankungen, die durch Bewegung, Lichtreize oder körperliche Belastung verschlimmert werden können.
14.5 Personen, deren Reaktions-, Wahrnehmungs- oder Bewegungsfähigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Erkrankungen, Müdigkeit oder Verletzungen beeinträchtgt ist, dürfen die Spiel- und Aktionsbereiche nicht nutzen.
14.6 Bei Unwohlsein, Schwindel, Schmerzen, Atemnot oder anderen Beschwerden ist die Nutzung sofort zu beenden und das Personal zu informieren.
14.7 Infinity Jump ist berechtigt, Personen von der Nutzung auszuschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Teilnahme nicht möglich ist.
15. Kleidung und persönliche Gegenstände
15.1 Besucher müssen geeignete, bequeme und bewegungssichere Kleidung tragen.
15.2 Kleidung, Schmuck oder sonstige Gegenstände, von denen eine Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr ausgeht, müssen vor der Nutzung abgelegt oder ausreichend gesichert werden.
15.3 Hierzu gehören insbesondere:
● lose Schmuckstücke,
● Uhren,
● Schlüssel,
● Mobiltelefone,
● spitze oder scharfkantige Gegenstände,
● lose Gürtel,
● ungeeignete Kopfbedeckungen,
● Gegenstände in offenen Taschen.
15.4 Lange Haare müssen zusammengebunden werden, wenn dies für die sichere Nutzung einer Aktivität erforderlich ist.15.5 Die Mitnahme von Mobiltelefonen, Kameras, Glasflaschen oder sonstigen losen Gegenständen in die Spielbereiche kann aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
15.6 Für Garderobe, Wertgegenstände und sonstige persönliche Sachen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Besucher sollen Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen.
16. Verhaltens- und Sicherheitsregeln
16.1 Vor der Nutzung ist eine Einweisung beziehungsweise die bereitgestellte Sicherheitserklärung aufmerksam zu beachten.
16.2 Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
16.3 Besucher müssen sich so verhalten, dass weder sie selbst noch andere Personen gefährdet, behindert oder belästigt werden.
16.4 Insbesondere untersagt sind:
● absichtliches Schubsen, Festhalten oder Beinstellen,
● aggressives oder rücksichtsloses Verhalten,
● Manipulation von Geräten, Sensoren oder Sicherheitseinrichtungen,
● Besteigen nicht freigegebener Bereiche,
● Rennen oder Springen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,
● Mitnahme gefährlicher Gegenstände,
● Rauchen oder Dampfen innerhalb der Anlage,
● Konsum oder Besitz illegaler Drogen,
● Nutzung unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss,
● Beschädigung oder Verschmutzung der Anlage.
16.5 Die maximale Personenzahl eines Spielraums oder einer Aktivität darf nicht überschritten werden.
16.6 Besucher dürfen technische Anlagen, Schaltschränke, Wartungsbereiche und Personalräume nicht betreten oder bedienen.
16.7 Das Personal kann eine Aktivität unterbrechen oder beenden, wenn Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden.
17. Hausrecht und Ausschluss von Besuchern
17.1 Infinity Jump übt in der gesamten Anlage das Hausrecht aus.
17.2 Das Personal ist berechtigt, Besucher zu verwarnen, von einzelnen Aktivitäten auszuschließen oder aus der Anlage zu verweisen, wenn diese:
● gegen die AGB oder Hausordnung verstoßen,
● Sicherheitsanweisungen missachten,● andere Personen gefährden oder belästigen,
● Einrichtungen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigen,
● sich aggressiv, beleidigend oder diskriminierend verhalten,
● unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen oder
● den Betriebsablauf erheblich stören.
17.3 Bei einem vom Besucher verursachten Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
17.4 Weitergehende Ansprüche von Infinity Jump, insbesondere Schadensersatzansprüche oder die Erteilung eines Hausverbots, bleiben unberührt.
18. Technische Störungen und Einschränkungen
18.1 Infinity Jump ist berechtigt, einzelne Spielräume, Geräte, Attraktionen oder Bereiche aus technischen, betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen vorübergehend zu schließen.
18.2 Der vorübergehende Ausfall einzelner Spielbereiche begründet keinen Erstattungsanspruch, sofern die gebuchte Leistung insgesamt weiterhin in einem zumutbaren und im Wesentlichen vertragsgemäßen Umfang genutzt werden kann.
18.3 Infinity Jump kann nach eigenem Ermessen eine Ersatzaktivität, eine Umbuchung, einen Gutschein oder eine angemessene anteilige Erstattung anbieten.
18.4 Ist die gesamte Anlage geschlossen oder kann die wesentliche gebuchte Leistung nicht erbracht werden, kann Infinity Jump einen Ersatztermin anbieten.
18.5 Nimmt der Kunde einen angebotenen zumutbaren Ersatztermin nicht an oder ist ein Ersatztermin nicht möglich, wird der für die ausgefallene Leistung gezahlte Preis erstattet.
18.6 Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
19. Absage und höhere Gewalt
19.1 Infinity Jump kann Veranstaltungen oder Buchungen aus wichtigem Grund absagen,unterbrechen oder verschieben.
19.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei:
● behördlichen Anordnungen,
● Strom-, Internet- oder Netzwerkausfällen,
● technischen Defekten,
● Feuer, Wasserschäden oder Unwettern,
● Streik,
● höherer Gewalt,
● erheblichen Sicherheitsrisiken,● einem außergewöhnlichen, nicht vorhersehbaren Personalausfall, durch den einsicherer Betrieb trotz zumutbarer Ersatzmaßnahmen nicht möglich ist,
● sonstigen Umständen, die einen sicheren Betrieb unmöglich machen.
19.3 Infinity Jump wird den Kunden nach Möglichkeit unverzüglich informieren.
19.4 Soweit möglich, wird ein Ersatztermin, Gutschein oder eine Erstattung angeboten.
19.5 Für nutzlos aufgewendete Reise-, Übernachtungs-, Park- oder sonstige Nebenkosten haftet Infinity Jump nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der nachfolgenden Haftungsregelungen.
20. Haftung von Infinity Jump
20.1 Infinity Jump haftet unbeschränkt:
● bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
● bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
● bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
● bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
● nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
● in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
20.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
20.3 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
20.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
20.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Kumeta GmbH.
20.6 Die gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Kontroll- und Organisationspflichten von Infinity Jump bleiben unberührt.
21. Haftung der Besucher
21.1 Besucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die sie schuldhaft an Gebäuden, Spielgeräten, technischen Einrichtungen, Mobiliar oder sonstigem Eigentum von Infinity Jump oder Dritten verursachen.
21.2 Eltern und Aufsichtspflichtige haften für Minderjährige nach den gesetzlichen Bestimmungen.21.3 Beschädigungen und technische Störungen sind dem Personal unverzüglich zu melden.
21.4 Eine eigenständige Reparatur, Veränderung oder Manipulation beschädigter Einrichtungen ist untersagt.
22. Fundsachen und persönliche Gegenstände
22.1 Fundsachen sollen unverzüglich beim Personal abgegeben werden.
22.2 Gefundene Gegenstände werden für einen angemessenen Zeitraum entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verwahrt.
22.3 Nach Ablauf der gesetzlichen beziehungsweise betrieblich festgelegten Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.
22.4 Der Versand von Fundsachen erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Kosten und Risiko des Empfängers, soweit gesetzlich zulässig.
22a. Schließfächer und Gesichtserkennung
22a.1 Infinity Jump stellt Besuchern Schließfächer zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung.
22a.2 Die Schließfächer können wahlweise mit einem von Infinity Jump bereitgestellten Armband oder über eine Gesichtserkennungsfunktion genutzt werden.
22a.3 Die Nutzung der Gesichtserkennung ist freiwillig und erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
22a.4 Besucher, die keine Gesichtserkennung nutzen möchten, können das Schließfach ohne Nachteile mit dem bereitgestellten Armband verwenden.
22a.5 Die Gesichtserkennung darf ausschließlich zur Zuordnung sowie zum Öffnen und Schließen des jeweiligen Schließfachs verwendet werden. Eine Nutzung zu Werbe-, Analyse-, Überwachungs- oder Profilingzwecken ist ausgeschlossen.
22a.6 Weitere Informationen zur Verarbeitung biometrischer Daten, insbesondere zur technischen Verarbeitung, Speicherdauer, Löschung und zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Hinweisen am Schließfachsystem.
22a.7 Für besonders wertvolle Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Besucher sollen besonders wertvolle Gegenstände nach Möglichkeit nicht in denSchließfächern aufbewahren.
23. Foto- und Videoaufnahmen durch Besucher
23.1 Besucher dürfen Foto- und Videoaufnahmen für private Zwecke anfertigen, soweit:
● der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt wird,● keine Sicherheitsrisiken entstehen,
● keine Rechte anderer Personen verletzt werden und
● keine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung erfolgt.
23.2 Aufnahmen anderer Besucher oder Mitarbeiter dürfen nur unter Beachtung deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte erstellt und veröffentlicht werden.
23.3 Professionelle, gewerbliche oder werbliche Foto- und Videoaufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Infinity Jump.
23.4 Infinity Jump kann Foto- und Videoaufnahmen in bestimmten Bereichen oder während bestimmter Veranstaltungen untersagen.
24. Foto- und Videoaufnahmen durch Infinity Jump
24.1 Foto- und Videoaufnahmen erkennbarer Besucher zu Werbe-, Presse- oder Marketingzwecken erfolgen grundsätzlich nur auf einer zulässigen rechtlichen Grundlage.
24.2 Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor der Aufnahme beziehungsweise Veröffentlichung eingeholt.
24.3 Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
24.4 Eine Einwilligung ist freiwillig und kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
24.5 Die Ablehnung oder der Widerruf einer Einwilligung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Möglichkeit, reguläre Leistungen von Infinity Jump zu nutzen.
24.6 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und einer gegebenenfalls gesonderten Foto- und Videoeinwilligung.
25. Videoüberwachung
25.1 Zum Schutz von Besuchern, Mitarbeitern und Eigentum sowie zur Wahrnehmung des Hausrechts und zur Aufklärung von Straftaten können entsprechend gekennzeichnete Bereiche videoüberwacht werden.
25.2 Eine Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
25.3 Bereiche, in denen eine besondere Privatsphäre zu erwarten ist, insbesondere Toiletten und Umkleidebereiche, werden nicht videoüberwacht.
25.4 Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nach sieben Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls, zur Beweissicherung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten länger benötigt werden.25.5 Weitere Informationen, insbesondere zum Verantwortlichen, zur Rechtsgrundlage, zur Speicherdauer und zu den Rechten betroffener Personen, ergeben sich aus den Hinweisschildern vor Ort und der Datenschutzerklärung.
26. Datenschutz
26.1 Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
26.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung beim Besuch der Website, bei Buchungen,Zahlungen, Kontaktanfragen, Veranstaltungen, Videoüberwachung und sonstigen Leistungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Infinity Jump.
26.3 Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.
27. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen
Freizeitangeboten
27.1 Bei Verträgen über Freizeitdienstleistungen, für deren Erbringung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
27.2 Dies betrifft insbesondere Tickets für einen bestimmten Besuchstag, ein bestimmtes Zeitfenster, Geburtstagsfeiern und fest terminierte Gruppen- oder Firmenevents.
27.3 Gesetzliche Rechte wegen einer nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt.
28. Verbraucherstreitbeilegung
Die Kumeta GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
29. Änderungen der AGB
29.1 Für den jeweiligen Vertrag gelten die AGB in der Fassung, die dem Kunden bei Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt wurde.
29.2 Änderungen für bereits abgeschlossene Verträge erfolgen nur, wenn sie gesetzlich erforderlich sind, dem Kunden zumutbar sind oder ausdrücklich vereinbart werden.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
30.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.30.2 Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
30.3 Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
30.4 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
31. Schlussbestimmungen
31.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen Infinity Jump und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
31.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
31.3 An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Kumeta GmbH
für Infinity Jump Hamburg
Stand: Juli 2026
